Frage von René N. • 21.09.2021
Antwort ausstehend von Steffi Thomas Die PARTEI
. Wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat vorhanden ist, könnte die Erfüllung der Urlaubsansprüche zum Beispiel mit der Arbeitsbescheinigung der Arbeitsagentur geprüft werden.
Erst müssen die Falschmeldungen mit Fakten belegt werden, um sie als diese zu deklarieren. Genauso sollte die Wahrheit mit Fakten belegt werden, dann können wir sie als WAHR bezeichnen.
Ich möchte aber auch betonen, dass ich einen Hungerstreik für die falsche Form des politischen Protestes halte.