Sehr geehrter Herr Spieker,
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(...) Daher trete ich dafür ein, besagte Zwangsmaßnahmen a) auf absolute Not- bzw. Akutfälle zu beschränken, die eine Gefahr für das Leben des Betreuten darstellen und sofortiges Handeln erfordern sowie b) die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens, der für vorgenannte Fälle eindeutige bzw. (...)
(...) Grundsätzlich sollte man meinen, wer sein eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet und aufgrund von (z.B. psychischer) Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist, braucht medizinische Hilfe, eventuell auch gegen seinen Willen. (...) Ich kann mir vorstellen, dass es in vielen Situationen zu Fehldiagnosen und Fehlentscheidungen kommt, und dann ist die Behandlung gegen den Patientenwillen tatsächlich eine Entmündiung, ein kaum zu reparierender Schaden unter Umständen. (...)
Menschen zwangsweise zu behandeln ist in meinen Augen ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, gesetzliche Schwellen dies zu ermöglichen können gar nicht hoch genug angesetzt sein und ich unterstütze daher die Kritik an der aktuellen Regelung. Hier muss nicht nur auf Landesebene ergänzt sondern auch auf Bundesebene im Sinne der Betroffenen nachgebessert werden. (...)