Herr Brandner erzielt keine Einnahmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die 3-G Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.
Seit September dieses Jahres gilt die sogenannte Hospitalisierungsrate als wesentlicher Maßstab für weitergehende Schutzmaßnahmen
Insgesamt erscheinen mir die Werte als Warn- und Handlungsstufen aber durchaus geeignet und wir sollten diese ernst nehmen. Wir sollten bei der aktuellen Debatte ebenfalls nicht vergessen, dass immer noch viele Patienten aus anderen Gründen akut behandelt werden müssen.
Dennoch möchte ich betonen, dass eine 3-G-Regelung keinesfalls andere Arbeitsschutzmaßnahmen obsolet macht