Frage von Jan B. • 01.03.2022
Antwort von Svenja Schulze SPD • 05.03.2022
Es wird keine staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Besatzern geben.
Es wird keine staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Besatzern geben.
Bei einem absoluten Energieembargo müssen wir über die Folgen sprechen, die das für die deutsche und europäische Versorgungssicherheit hätte...
Art. 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat bereits heute zum Klimaschutz und zielt damit auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
die Waffenlieferungen in die Ukraine halte ich für richtig, um die Ukrainer*innen dabei zu unterstützen, sich gegen den Angriff Putins auf ihr Land zu verteidigen.
wer Asyl erhält, ist in erster Linie eine rechtliche, weniger eine politische Frage.
Putin führt in der Ukraine einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Dieser ist durch nichts zu rechtfertigen und muss umgehend enden.