Frage von Stefan Z. • 08.01.2022
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Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.01.2022
So wird das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 279 StGB).
So wird das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 279 StGB).
Christian Lindner hat eine solche Forderung nicht erhoben.
Ganz klar: Antidemokratische, rechtspopulistische, ausländerfeindliche oder gar rechtsextremistische Positionen haben an den Schulen, haben überhaupt im Öffentlichen Dienst nichts verloren.
Sehr geehrte Frau M.,
für Ihre Nachricht vom 08. Januar 2022 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.