Frage von Guiljam N. • 12.04.2022
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
Das Sorgerecht steht beiden Eltern gemeinsam zu, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine abweichende Entscheidung. Das Umgangsrecht garantiert demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind.
Ich informiere mich aus sehr vielen verlässlichen Quellen sehr umfangreich und auch kontinuierlich zum Thema Corona und Corona-Impfung und habe mich nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente dafür entschieden, eine allgemeine Impfpflicht zu unterstützen
Guten Tag, Herr S.,
Ein generelles Tempolimit für Autobahnen halte ich jedoch für Symbolpolitik.