Frage von Marc Oliver K. • 03.05.2022
![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2022
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
um eine repräsentative Studie durchzuführen, reicht die angegebene Zahl aus. Es kommen noch weitere Faktoren dazu, die beachtet werden. Aber wissenschaftlich ist das so.
Mir ist nicht bekannt, dass BioNTech Zweifel an seinem Impfstoff hat.
Davon unabhängig hielte ich es für sinnvoll, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen. Dies ist aber eine Entscheidung der Regierungskoalition.
Präsident Putins militärischer Angriff auf den souveränen ukrainischen Staat stellt eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar – und eine Bedrohung der internationalen Ordnung.