Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Freiwilligkeit bei den "freiwillig Versicherten" bezieht sich auf ihr Wahlrecht zwischen der Fortführung ihrer bisherigen Mitgliedschaft oder dem Wechsel in eine private Krankenversicherung
Seit den Nullerjahren hat meine Fraktion immer wieder die Absenkung der Mindestbemessung gefordert, zuletzt auf 450 Euro, was einem Beitrag von rund 70 Euro monatlich in der Krankenversicherung entspräche.
Vieles an dem Beitragssystem in der Krankenversicherung ist tatsächlich nur historisch zu verstehen, niemand würde das System "am Reißbrett" so konstruieren, wie es derzeit ist. Dazu zählt sicherlich nicht zuletzt auch die Einteilung in Freiwillige und Pflichtversicherung. Erst recht, wenn Freiwillig Versicherte überhaupt keine andere Wahl haben, außer die theoretische Wahl, in die PKV zu wechseln.
Im Übrigen fordern wir seit Jahren die Einführung einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung.