Frage von Thomas P. • 30.06.2022
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt. Die Pauschale soll deren drastisch gestiegene erwerbsbedingte Wegekosten abfedern.
[...] Um dies nachweisen zu können, genügt lediglich die Glaubhaftmachung gegenüber der Teststelle [...]