Frage von Oliver M. • 25.07.2022
![Petr Bystron Petr Bystron](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/3u7a7904.jpg?itok=fzMxyQCs)
Antwort ausstehend von Petr Bystron AfD
Es sollte kein Betreuungsmodell festgeschrieben, sondern individuell mit Blick auf's Kindeswohl ausgehandelt werden. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Durch die Eltern-Kind-Entfremdung können schwere und vor allem bleibende Schäden an der psychischen Gesundheit entstehen.
Aus verschiedenen Gründen plädiere ich für die Einführung des Wechselmodells nach der Trennung der Eltern als neues Leitbild im Familienrecht.
Für ein modernes Familienrecht zum Wohle des Kindes