Frage von Krystin W. • 04.12.2022
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen
Es muss allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung & Scheidung der Eltern möglich sein.
Wenn Sie einen Anspruch haben, wird dieser ganz sicher nicht verfallen, wenn die Rentenstelle einen Fehler machen sollte.
Transparenz in der parlamentarischen Arbeit ist mir sehr wichtig. Ebenso wie der Dialog, innerhalb und außerhalb von Partei und Fraktion.
Künftig kann jeder beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen per Selbstauskunft anpassen lassen. Ich halte das für fragwürdig.