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Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.
Zunächst sehe ich es erstmal als gutes Signal an, dass es diesen Referentenentwurf gibt und dieser nun an die Verbände und die beteiligten Ressorts zur Stellungnahme verschickt wurde.
Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.