Da sie im Zuge ihrer Aufgabenerfüllung unmittelbar in den Alltag eines Bürgers, einer jeden Bürgerin eingreifen kann, muss sie selbst einer genauen Kontrolle unterliegen.
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Soweit sich öffentliche Stellen auf das Hausrecht berufen, ist zu beachten, dass dieses - wie alles staatliche Handeln - nur im Einklang mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden kann. Hierüber entscheiden die Verwaltungsgerichte.
Die Fachhochschulreife verlangt einen schulischen Teil und einen Praxisteil, der in Niedersachsen durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - wie Sie treffend schrieben - durch Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes abgeleistet werden kann.
Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits geschafft
Wie auch Sie bin ich allerdings immer noch skeptisch darüber, welche Priorität dies für die aktuelle Regierung hat.
Finde ich interessant. Inwieweit es eine bezahlbare, praxistaugliche und öffentliche Infrastruktur in der Breite für alle darstellen kann, bleibt abzuwarten.