Frage von Annette F. • 26.02.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Wahrscheinlich hätte ich dann den Wehrdienst verweigert.
Deutschland ist Mitglied der NATO und damit Teil des größten, technisch fortschrittlichsten und damit auch schlagkräftigsten Verteidigungsbündnis, das es je gab
Politische Entscheidungsträger in den zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien oder in Untersuchungsausschüssen und erst recht in Regierungsverantwortung erhalten selbstverständlich alle notwendigen Details.