Frage von Dennis F. • 04.04.2023
Antwort ausstehend von Manuel Höferlin FDP
Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Missbrauch des Urheberrechts verhindern.
Gerne verweise ich an meine fachlich zuständigen Kollegen innerhalb der Bundesregierung.
In Ihrer Anfrage zitieren Sie ein zivilrechtliches Urteil des LG Köln. Dieses Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und kann daher nicht allgemeingültig auf Fotografien ähnlicher Objekte übertragen werden