Frage von Peter B. • 23.05.2023
Antwort von Bärbel Bas SPD • 25.05.2023
Unser Ziel bleibt es, das Gesetz wie geplant vor der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag zu beraten und zu beschließen
Unser Ziel bleibt es, das Gesetz wie geplant vor der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag zu beraten und zu beschließen
Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Wir setzen auf Wachstum und Produktivität
Bewohner:innen ambulanter Wohngemeinschaften haben Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung
Ich kenne das Papier nicht. Deshalb kann ich Ihnen hierzu auch nichts erklären.