Frage von Helmut W. • 04.09.2023

Antwort von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 19.09.2023
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
Sämtliche Verbraucher können von der Strompreisbremse profitieren. Dabei wird nicht zwischen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden unterschieden.
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de