(...) Mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden kann, ist Gegenstand der aktuellen Debatte. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist dazu folgendes festgehalten: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. (...)
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(...) Sehr geehrter Herr Müller, es ist an der Zeit, die Diskrepanz zwischen der Bereitschaft zur Organspende und den immer noch zu wenigen Spenden zu verringern. Denn die generelle Bereitschaft in der Bevölkerung ist groß, Organe zu spenden. (...)
(...) Mir persönlich gehen diese geplanten Verbesserungen jedoch nicht weit genug. Im Jahr 2017 lag die Gesamtzahl der postmortalen Organspenden bei lediglich knapp unter 800 Spenderinnen und Spender. (...)
(...) Was die Regelung der Organspende in Deutschland betrifft, so spreche ich mich für die derzeit geltende Gesetzeslage der Entscheidungslösung aus: Jede und jeder entscheidet selbst, ob sie/er Spender sein will. Ich bin davon überzeugt, dass Zwang an dieser Stelle fehl am Platze wäre. (...)
(...) Ich schließe mich da meinem Kollegen Christian Loose aus Nordrhein-Westfalen an, der Anfang diesen Jahres im dortigen Landtag ein Anreizmodell vorgeschlagen hat, nach dem jene, die selbst Organspender sind, bevorzugt Organe erhalten, wenn sie welche benötigen. Dies halte ich für besser als die Widerspruchslösung, die etliche Risiken in sich birgt. Grundlage des Staates und seiner Gesetzgebung sollte immer die Unversehrtheit des Menschen sein und damit steht die Widerspruchslösung im Widerspruch, denn dort muss der Bürger aktiv werden und ein Nachweis für ihn erbracht werden, um die Unversehrtheit zu erhalten. (...)
(...) Mit der vorgeschlagenen Lösung wird niemandem das Recht genommen, sich bewusst gegen eine Organspende zu entscheiden. Diese Möglichkeit muss natürlich weiterhin bestehen. (...)