Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 26.02.2019 (...) Mit dem TSVG wollen wir das ändern: Denn das vollständige und dauerhafte Entfallen des Krankengeldes bei verspäteter Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit stellt insoweit für Versicherte, deren den Anspruch auf Krankengeld gewährleistende Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V vom lückenlosen Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, eine besondere Härte dar. Dies gilt insbesondere, wenn bei schwerwiegenden Erkrankungen der Versicherte zum Zeitpunkt der für den weiteren Krankengeldanspruch notwendigen Folge-Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt aufzusuchen. (...)
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Christian Lindner FDP • 11.03.2019 (...) Wie Sie richtig anmerken, wird mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Krankengeld-Anspruch bei verspäteter Ausstellung einer Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung geändert. § 46 SGB V des noch nicht verabschiedeten Termin-und Servicegesetz (TSVG) sieht nunmehr vor: (...)
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Andrea Nahles SPD • 28.01.2019 (...) ich würde Sie bitten, sich mit Ihrer fachspezifischen Frage an unsere gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar zu wenden: (...)
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Sahra Wagenknecht BSW • 14.07.2021 (...) Durch die Fülle an komplexen Themen ist es Abgeordneten nicht immer möglich, sich in allen Bereichen im Detail auszukennen. (...)
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 13.02.2020 (...) Wir Grüne begrüßen die vorgesehene gesetzliche Klarstellung im TSVG. Wir hoffen, dass damit auch in Kombination mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11. (...)
Frage von Anton B. • 25.01.2019
Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.02.2019 (...) Wir hoffen, dass damit auch in Kombination mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11. Mai 2017 die durch eine verspätete Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit entstehenden unverhältnismäßigen Härten abgemildert bzw. sogar ganz vermieden werden können. (...)