Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Copyright: Tobias Koch
Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 26.02.2019

(...) Mit dem TSVG wollen wir das ändern: Denn das vollständige und dauerhafte Entfallen des Krankengeldes bei verspäteter Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit stellt insoweit für Versicherte, deren den Anspruch auf Krankengeld gewährleistende Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V vom lückenlosen Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, eine besondere Härte dar. Dies gilt insbesondere, wenn bei schwerwiegenden Erkrankungen der Versicherte zum Zeitpunkt der für den weiteren Krankengeldanspruch notwendigen Folge-Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt aufzusuchen. (...)

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 15.02.2019

(...) Wir hoffen, dass damit auch in Kombination mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11. Mai 2017 die durch eine verspätete Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit entstehenden unverhältnismäßigen Härten abgemildert bzw. sogar ganz vermieden werden können. (...)

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