
(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. (...)
(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. (...)
(...) Die Diskussionen und Entscheidungen müssen wieder in die Parlamente zurück. Zwar ermöglicht das Infektionsschutzgesetz es, dass Bund und vor allem die Länder per Verordnungen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung qua Exekutive durchsetzen können. Aber in der Phase, in der wir uns derzeit befinden, muss die Zeit der Verordnungsermächtigungen vorüber sein (...)
(...) Den Gesetzentwurf der Koalition lehne ich in der vorgelegten Form ab. (...)
(...) Nicht als Konkurrenz zum Parlament, sondern als Ergänzung und Stärkung mit empfehlendem Charakter sind Bürger*innen-Räte zu sehen. (...)
(...) Ich als GRÜNER fordere seit vielen Jahren Instrumente der direkteren Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger*innen. (...)
(...) Eine dauerhafte Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ist nur dann zu gewährleisten, wenn diese nachvollziehbar sind und in transparenten Entscheidungsprozessen gefunden werden. (...)