Frage von Klaus D. • 15.11.2020

Antwort von Pia Zimmermann Die Linke • 16.11.2020
(...) es fehlen weiterhin klare Kriterien, bei welcher Gefahrenlage welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen (...)
(...) es fehlen weiterhin klare Kriterien, bei welcher Gefahrenlage welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen (...)
(...) Als FDP-Fraktion fordern wir jedoch eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Pandemie (...)
(...) Statt einer unbestimmten Generalklausel haben wir mit dem § 28a IfSG nun eine Auflistung von 17 konkreten Maßnahmen eingeführt, die einzeln oder zusammen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden können (...)
(...) Ziel der Änderungen am Infektionsschutzgesetz ist es, einen effektiveren Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Exekutive und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement zu erreichen (...)