Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Helga Kühn-Mengel
Antwort von Helga Kühn-Mengel
SPD
• 13.01.2017

(...) Nun konnte ich erfahren, dass es in der genannten Anhörung des Rechtsausschus­ses um die rein rechtliche Einordnung von Gutachten, die Erstellung in zeitlicher Hin­sicht sowie das Setzen von Fristen und Androhen von Ordnungsgeldern ging. Ziel war auch eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens, wenn Gutachter betei­ligt sind. (...)

Portrait von Katja Keul
Antwort von Katja Keul
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.08.2017

(...) Nach dieser umfassenden Studie sind verschiedene Änderungen aus Gründen der Sicherheit dringend notwendig – auch die von Ihnen genannten Änderungen, die wir mit unserem Antrag unterstützen. Dazu gehört ein Verbot für Privatpersonen zur Nutzung halbautomatischer Schusswaffen – wenn (!) diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität). Insofern stimmen die von Ihnen genannten Zahlen nicht – denn nicht jede halbautomatische Waffe fällt hierunter. (...)

Porträtfoto von Kai Gehring MdB
Antwort von Kai Gehring
Bündnis 90/Die Grünen
• 25.10.2016

(...) Zu Recht weisen die Verwaltungsgerichte vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass das Waffenrecht den „hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände“ betrifft. Daher sind auch solche gesetzlichen Regelungen keine über die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das Waffengesetz hinausgehende unzulässige Enteignung. Denn hierin liegt schon kein staatlicher Zugriff auf das Eigentum im Sinne einer vollständigen oder zumindest teilweisen Entziehung einer konkreten subjektiven Rechtsposition, die durch Art. (...)

Irene Mihalic
Antwort von Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
• 05.10.2016

(...) Zu Recht weisen die Verwaltungsgerichte vielmehr in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass das Waffenrecht den „hochgradig sicherheitsrelevanten Bereich des Besitzes gefährlicher Gegenstände“ betrifft. Daher sind auch solche gesetzlichen Regelungen keine über die Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch das Waffengesetz hinausgehende unzulässige Enteignung. (...)

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