![Stefan Rebmann Portrait von Stefan Rebmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/rebmann_stefan_ausschnitt_klein_0.jpg?itok=UILbIlSg)
Sehr geehrte Frau Bowien-Böll,
sehr gerne antworte ich auf Ihre Anfrage zu meiner Position zum Thema Wildtierverbot in Zirkussen.
Sehr geehrte Frau Bowien-Böll,
sehr gerne antworte ich auf Ihre Anfrage zu meiner Position zum Thema Wildtierverbot in Zirkussen.
(...) Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, das Wohl der Tiere sicherzustellen. (...)
(...) Diese besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden kann. Es ist unstrittig, dass der Zirkusbetrieb besondere Herausforderungen an die Haltung von Tieren darstellt, was eine gute Kontrolle durch die zuständigen Bundesländer noch wichtiger macht. (...)
(...) Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz effektiv sicherzustellen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von der CDU-geführten Bundesregierung im Jahre 2008 eingeführte Zirkusregister. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse. Zur Beantwortung Ihrer Frage zum Thema Hundetrainer verweise ich auf bereits in diesem Forum eingestellte inhaltliche Stellungnahmen z.B. an Herrn Fichte, Frau Göbel u.a.. (...)