(...) Sollten sich die Gerüchte bestätigen, dann kann von Chancengleichheit unter den Endabnehmern nicht mehr ausgegangen werden, da das Prinzip „first come -first served“ bei einer Versteigerung nicht gelten würde. (...) An ein- und zweistelligen Domainnamen sind wohl eher Unternehmen interessiert, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die mit zwei Buchstaben abgekürzt werden können. Die Verbraucher dürften hier nur am Rande betroffen sein. (...)
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(...) 14 GG geschützten Privatautonomie und dem freien Wettbewerb. Für die FDP ist das Internet selbstverständlich kein rechtsfreier Raum, aber eben auch kein grundrechtsfreier Raum. Ich habe meine Zweifel, ob hier bereits das Maß verfassungsrechtlich geschützter Privatautonomie überschritten ist. (...)
(...) Gerne bekräftige ich auch in diesem Zusammenhang meine Überzeugung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf! Allerdings sehe ich im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Vergabe von Domainnamen keinen politischen Handlungsbedarf, da hier die staatliche Kontrolle bereits greift: Eine Rechtsmäßigkeitskontrolle der Domainvergabe ist nach geltender Rechtslage vorgesehen und wird vom Bundeskartellamt durchgeführt. Die unabhängige Behörde behandelt derzeit entsprechende Eingaben und überprüft die Gesetzeskonformität der Vergabeentscheidungen. (...)
(...) Lassen Sie mich allerdings festhalten, dass alle Zahlen über die Höhe von Prämien zur Finanzierung der Krankheitskosten momentan auf reinen Spekulationen beruhen. Eine Überforderung des einzelnen durch einen einkommensunabhängigen Beitrag hat Minister Rösler bereits explizit ausgeschlossen. (...)