Sehr geehrter Herr Köthe,
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Sehr geehrter Herr Senger,
(...) Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Schellinger.
Das geht sie mit Verlaub noch weniger als nichts an.
Hochachtungsvoll,
Dorothee Bär
(...) Es kommt in diesem Zusammenhang zwangsläufig einer Gratwanderung gleich, zu versuchen, eine Einflussnahme von Bürgern und Interessengruppen auf Mandatsträger, die im politischen Prozess notwendig und erwünscht ist, trennscharf von einer Einflussnahme abzugrenzen, die verwerflich und strafwürdig ist. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE hat bereits am 21. April 2010 einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (Drucksache 17/1412). Die Koalitionsfraktionen haben eine abschließende Behandlung der von allen Oppositionsparteien vorgelegten Gesetzesentwürfe im Plenum durch ständige Vertagung der Beratung im Rechtsausschuss verhindert. (...)