Frage von Charlotte S. • 21.09.2023
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Antwort von Arno Gottschalk SPD • 08.10.2023
Die Frage fällt leider nicht in meine politischen Fachgebiete und ich möchte auch keine falschen Empfehlungen geben.
Die Frage fällt leider nicht in meine politischen Fachgebiete und ich möchte auch keine falschen Empfehlungen geben.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Die AfD ist aus meiner Sicht antidemokratisch. Rechte Einstellungen müssen bekämpft werden. Vor Prüfung eines Verbots steht Neubewertung durch Verfassungsschutz.
Erst dann kann die Verbotsfrage abschließend beantwortet werden und das Verbotsverfahren - nach Prüfung der daraus folgenden Konsequenzen - von den dazu legitimierten Institutionen beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.