Frage von Maximilian P. • 06.04.2022
Antwort von Klaus Lederer parteilos • 13.01.2023
Als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesparlament) war ich nicht berechtigt, darüber abzustimmen.
Als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesparlament) war ich nicht berechtigt, darüber abzustimmen.
Bin leider nicht Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ich bin keine Bundestagsabgeordnete, sondern sitze als Abgeordnete im Berliner Abgeordneten haus. Deshalb darf ich im Bundestag nicht abstimmen.
Allerdings habe ich ein Mandat im Berliner Abgeordnetenhaus, dem Landesparlament von Berlin. Über das Gesetz, nach dem Sie fragen, stimmt der Deutsche Bundestag ab.
Leider fallen diese Punkte in meiner Funktion als Berliner Landespolitikerin nicht in meine Zuständigkeit.