Frage von Ines A. • 05.10.2023

Antwort ausstehend von Susanne Hornberger CSU
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
Daher hat die Bayerische Staatsregierung auch eine Kooperation mit der Meldestelle REspect! geschlossen, um Online-Meldungen zu Hass und Hetze im Netz durch das einfach gestaltete Online-Meldeverfahren zu erleichtern
Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird.