Frage von Guido K. • 19.09.2022
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Ein Blick in den Windatlas genügt, um festzustellen, dass wir im Alpenvorraum einfach zu wenig Wind haben, den es aber einfach braucht, um Windräder auch im Sinne der Energiewirtschaft rentierlich betreiben zu können.
Gerne füge ich Ihnen den Beschluss des Ministerrats zum Energieplan 2030 bei, der aufzeigt, woher künftig der Strom in Bayern kommen soll.