Frage von Jochen T. • 08.03.2023
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 03.04.2023
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach Maßgabe der §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Strafgesetzbuch (Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr) strafbar.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
die Nachzahlung soll mit den Mai-Bezügen kommen.