Frage von Nico S. • 21.04.2020
Antwort ausstehend von Gerhard Waschler CSU
Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen, wobei die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen wird („Günstigerregelung“).
(...) Da dies von Schule zu Schule variiert, muss den Schulen vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfungen bzw. die Bewertung zu Gunsten der Schüler*innen anzupassen. Ferner fordern wir mehr Nachholtermine und keine externe Zweitkorrektur. (...)
(...) Die Schulfamilie (!) ist sich einig, dass gemeinsam Voraussetzungen für ein faires Abitur 2020 geschaffen wurden. (...)