Frage von Jochen M. • 01.12.2021
Antwort ausstehend von Gerd Mannes AfD
Alleine aus Gründen des Tierwohls muss, so finde ich, die Fütterung, Pflege und Bewegung von Pferden auch in Pandemiezeiten gewährleistet sein; 2G+ ist da eine zu große Hürde
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Der Abbau bzw. die Verringerung der Kapazitäten der Impfzentren zum Herbst 2021 erfolgte aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses in der Gesundheitsministerkonferenz.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Gesundheitsschutz unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte oberste Priorität hat und leitend für das umsichtige Handeln aller Verantwortlichen vor Ort ist.