(...) Würde man den Friedhofs- und Bestattungszwang lockern, würde dies zudem praktische Schwierigkeiten mit sich bringen: Die Wahrung der Totenruhe und der würdevolle Umgang mit den Aschenresten der Verstorbenen könnte im privaten Raum kaum zuverlässig (etwa durch Kontrollen von zuständigen Behörden) überprüft werden. Ferner würde sich die Frage stellen, was mit der Urne passiert, wenn die Person, von der sie aufbewahrt wird, selbst verstirbt und dann kein Interesse an einer weiteren Aufbewahrung besteht. (...)
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(...) Der Friedhofszwang entwickelte sich in der Geschichte vor allem aus hygienischen Gründen, die mit Blick auf die Feuerbestattung ein derartiges Gebot freilich nicht mehr rechtfertigen können. Darüber hinaus gewährleistet der Zwang zur Beisetzung aber die Totenruhe, die als wichtiges Rechtsgut in unserem Rechtskreis anerkannt ist und etwa auch im Strafrecht (§ 168 StGB) geschützt wird. (...)
(...) Der Freistaat Bayern geht beim Flächensparen mit gutem Beispiel voraus. Der wesentliche Hauptansatz ist, den vorhandenen Bestand zu überprüfen und zu nutzen, bevor neue Flächen überplant werden. (...)
Sehr geehrter Herr Krahl,
(...) Bei zusammenfassender Betrachtung von außen ergeben sich aufgrund der in der Regel relativ großen Flughöhen über der Gemeinde Eckental keine relevanten Lärmbelästigungen. Die von Ihnen angesprochene extreme Zunahme des Fluglärms seit dem Jahr 2010 lässt sich durch die An- und Abflüge bzw. die Flugrouten nicht belegen. (...)