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Sehr geehrter Herr Schendel,
(...) Seit diesem Schuljahr bieten nun insgesamt 71 Schulen den islamischen Religionsunterricht an. (...) Der Islamische Religionsunterricht bietet eine gute Grundlage für das Zusammenwachsen der Gesellschaft und der Religionen. (...)
(...) Dort heißt es wörtlich: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. (...)
(...) Juni 2015, in der Sie Ihre Haltung zum Aktionsplan "Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg" und zur Zusammenarbeit des Landes mit dem Netzwerk LSBTTIQ erläutern. (...)