Frage von Adelbert R. • 18.05.2011
Antwort ausstehend von Alexander Schoch Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrter Herr Kipp,
für Ihre Glückwünsche dankt Ihnen Herr Ministerpräsident herzlich.
(...) ich selbst führe den Titel bereits seit Anfang Mai nicht mehr. Nachdem die Universität Tübingen mir den Doktorgrad Anfang Juli entzogen hat, ist nunmehr lediglich die Anrede ohne den Doktorzusatz korrekt. (...)
(...) Sollte dies der Fall sein, interpretiere ich das Gesetz wie Sie. In diesem Fall wäre die Behandlung von MiBehandlung von Minderjährigenz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ in Nagelstudios verboten. Natürlich nur für Behandlungen die mit UV-Strahlen durchgeführt werden. (...)