Frage von Alfred B. • 01.05.2010
Antwort ausstehend von Johanna Lichy CDU
(...) Zum anderen ist der von Ihnen angenommene Finanzierungszusammenhang zwischen der Notariats- und Grundbuchamtsreform einerseits und der Entlohnung von Justizmitarbeitern andererseits nicht gegeben. Auch ist das Justizministerium bestrebt, die Interessen der Justizbediensteten im Zuge der Reformvorhaben bestmöglich zu wahren. Namentlich sollen die Verwendungswünsche der bei den Notariaten und Grundbuchämtern beschäftigten Personen ausschlaggebend für die weitere Personalplanung sein. (...)
Sehr geehrter Herr Heckele,
Sehr geehrter Herr Strohal,