Frage von Sophie S. • 19.08.2005
![Till Steffen Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Unknown-1.jpeg?itok=j0L6YPsF)
Antwort von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.08.2005
Liebe Frau Steinhagen,
ganz vielen Dank für Ihre Frage.
Liebe Frau Steinhagen,
ganz vielen Dank für Ihre Frage.
Liebe Sophie Steinhagen,
vielen Dank für die Fragen. Es freut mich sehr, dass sich auch ganz junge Menschen direkt an mich wenden.
Sehr geehrter Herr Böttger,
Liebe Frau Steinhagen,
Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Scheinpflug,