Frage von Felix I. • 22.05.2024
![Rainer Schmeltzer Portrait von Rainer Schmeltzer](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/rainer_schmeltzer_10.jpg?itok=5FR9RnVf)
Antwort ausstehend von Rainer Schmeltzer SPD
Darüber berät der Bundesvorstand in diesen Minuten.
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und der Polizei erarbeitet und vorgeschlagen. Sollten Sie diesbezüglich Anregungen oder Kritik haben, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.