Frage von Harald W. • 03.06.2024
![Heinz Michael Gahler Portrait von Heinz Michael Gahler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/gahler_michael_0.jpg?itok=fBbLuZ7Z)
Antwort ausstehend von Heinz Michael Gahler CDU
Ein Beitrittsverfahren während eines aktiv laufenden Kriegszustandes sehen wir aus verschiedenen Gründen kritisch.
Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt