Frage von Sophie S. • 19.08.2005
Antwort von Wolfgang Beuß CDU • 24.08.2005
Liebe Sophie Steinhagen,
vielen Dank für die Fragen. Es freut mich sehr, dass sich auch ganz junge Menschen direkt an mich wenden.
Liebe Sophie Steinhagen,
vielen Dank für die Fragen. Es freut mich sehr, dass sich auch ganz junge Menschen direkt an mich wenden.
Sehr geehrter Herr Böttger,
Liebe Frau Steinhagen,
Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Scheinpflug,