Frage von Augustin Ulrich N. • 23.08.2005
Antwort von Christel Riemann-Hanewinckel SPD • 01.09.2005
Sehr geehrter Herr Nebert,
Sehr geehrter Herr Nebert,
Sehr geehrter Herr Webel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Einiges haben wir bewegt. Nachfolgend möchte ich zu den verschiedenen Punkten Stellung nehmen.
1. Stichwort Gleichstellung nichtehelicher Kinder zu den ehelichen Kindern
Sehr geehrter Herr Nebert,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August. Ich bin hiermit gerne bereit, Ihnen darauf zu antworten.