Frage von Gerd H. • 13.08.2005
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter Bündnis 90/Die Grünen
Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.
Sehr geehrter Herr Hernacz,
Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage bedanken.
Sehr geehrter Herr Hernacz,