
Sehr geehrter Herr Bertram,
ich bin jetzt nochmal auf Frau Bendel eingegangen, schauen sie sich das doch bitte an. Ihre Andrea Nahles
Sehr geehrter Herr Bertram,
ich bin jetzt nochmal auf Frau Bendel eingegangen, schauen sie sich das doch bitte an. Ihre Andrea Nahles
(...) Dies kann ich eindeutig verneinen. Ich sehe weder die Bundesrepublik auf einen Abgrund zufahren noch kann ich ein Misstrauen zwischen Staat und Bevölkerung erkennen. Vielmehr glaube ich an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art.20 Grundgesetz, der die Bundesrepublik Deutschland u.a. (...)
(...) Dennoch halte ich es für opportun, einem Gesetz in Gänze zu zustimmen, auch wenn ich persönlich – im Gegensatz vieler meiner Kollegen – einige Passagen für problematisch halte. Zur Überprüfung dieser Frage haben wir das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (...)
(...) Seien Sie deshalb versichert, dass wir ebenfalls bei der notwendigen Umsetzung der erwähnten EU-Richtlinie (2006/24/EG) unsere Verpflichtung gegenüber den Bürgerrechten ernst genommen haben. Im Bewusstsein einer gebotenen wirksamen Kriminalitätsbekämpfung, wurden die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich umgesetzt. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) zu beschränken. (...)
(...) Dabei muss dem in der öffentlichen Diskussion vielfach erweckten Eindruck, den auch Sie haben, aufgrund dieser Neuregelung könne nunmehr jeder voraussetzungslos von staatlichen Stellen abgehört werden, entschieden widersprochen werden. Grundvoraussetzung für die Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegt. Die Anordnung einer solchen Maßnahme unterliegt dabei grundsätzlich einem Richtervorbehalt. (...)
(...) ich weiß das sehr genau. Inhaltlich bleibe ich bei meinen Einwänden, warum ich anders abgestimmt habe, habe ich Frau Bendel auf dieser Seite erläutert. Sehen sie es sich bitte an. (...)