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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.07.2024

 Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.

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