Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Tim Y. • 02.10.2018
Antwort von Anke Fuchs-Dreisbach CDU • 22.10.2018 (...) Durch das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 5. Oktober ist uns nun allen eine Art Moratorium eingeräumt worden, um über die Braunkohlegewinnung und -verfeuerung zur Energieerzeugung nachzudenken. Ich bin sehr davon überzeugt, dass die Landesregierung NRW diese Zeit des Innehaltens und Nachdenkens in dieser speziellen Frage konstruktiv nutzen wird. (...)
Frage von Tim Y. • 02.10.2018
Antwort von Christina Schulze Föcking CDU • 24.09.2019 (...) Gutachter haben aufgrund von Brandschutzmängeln den Baumhausabbau empfohlen. Derzeit wird allerdings weder gerodet noch geräumt, da die Landesregierung sich für ein Rodungs-Moratorium eingesetzt hat. (...)
Frage von Michael S. • 02.10.2018
Antwort von Andrea Nahles SPD • 04.10.2018 (...) derzeit sind 14 Städte in Deutschland besonders belastet. Hier ist es das wichtigste Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Für den Fall, dass dies (...)
Frage von Michael S. • 02.10.2018
Antwort von Stefan Müller CSU • 19.10.2018 (...) vielen Dank für Ihre Nachricht zur „Diesel-Einigung“. (...) Eingangs möchte ich kurz darauf aufmerksam machen, dass die Diskussion um die Dieselfahrverbote oftmals mit dem Abgasskandal vermengt wird. (...) Bei letzterem handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen die Automobilhersteller Betrug begangen haben. Mithilfe illegaler Methoden wurde versucht, die Messungen auf dem Rollenprüfstand zu manipulieren. Um diesen Betrug bzw. diese Manipulationen aufzuheben, hat das Kraftfahrtbundesamt unmittelbar nach Bekanntwerden einen amtlichen Rückruf für alle betroffenen Modell angeordnet. Die Konzerne wurden verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten zu rufen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Dies ist mittlerweile fast vollständig, zu über 97 Prozent, geschehen. (...) Bei der aktuellen Diskussion rund um die Dieselfahrverbote, handelt es sich zu überwiegenden Teilen um Fahrzeuge, die tatsächlich rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt, die Typgenehmigungen für diese Fahrzeuge wurden rechtmäßig erteilt. Folglich ist in diesen Fällen das Dieselfahrzeug auch nicht mangelhaft, so wie es bei den Fahrzeugen der Fall ist, die vom Abgasskandal betroffen waren. Aus diesem Grund ist es rechtlich nicht möglich, alle Hersteller in die Pflicht zu nehmen, die Dieselfahrzeuge umzurüsten. (...) Die nun erfolgte sog. „Diesel-Einigung“ ist ein Konzept, mit dem vor allem in besonders belasteten Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm / Kubikmeter Maßnahmen, beispielsweise Umtauschprämien, Rabatte der Hersteller für Euro 4 und Euro 5-Fahrzeuge sowie technische Lösungen in Form von PKW-Hardware-Nachrüstungen angeboten werden. Konkret werden diese Angebote für Bewohner der 14 „Problemstädte“ und deren angrenzende Landkreise gelten, aber auch für Dieselfahrer, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben. Des Weiteren gelten die Angebote für Städte, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne aufgrund eines fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums folglich Verkehrsbeschränkungen vorgesehen sind. (...) Sinn und Zweck dieses Maßnahmenpaktes ist die Sicherstellung, dass Dieselfahrer auch künftig mit ihren Fahrzeugen in den besonders stark belasteten Städten fahren dürfen, falls sich die Länder und Kommunen dazu entscheiden ein Fahrverbot anzuordnen. Den Anwohnern und Pendlern dieser besonders belasteten Städte würde ansonsten eine große Benachteiligung bevorstehen, sollte ihnen untersagt werden, mit ihrem Diesel-PKW in diese besonders belasteten Städte zu fahren. Vor dieser Problematik stehen die Fahrzeughalter der nicht besonders belasteten Städte bzw. Landkreise nicht. Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist folglich eine generelle flächendeckende Lösung für alle betroffenen Fahrzeughalter nicht vorgesehen. (...) Die Stadt Erlangen sowie der Landkreis Erlangen-Höchstadt zählen nicht zu den 14 besonders belasteten Städten bzw. Landkreisen. Hier dürfen die Fahrzeughalter uneingeschränkt mit ihrem Diesel-PKW, z.B. ihrem Euro 5 Diesel, fahren. Aus diesem Grund greifen nicht die besonderen Angebote, wie Umtauschprämien, Rabatte oder technische Lösungen. (...) Da Sie nicht in einer Region wohnen, die besonders stickstoffdioxidbelastet ist und Sie mit Ihrem Dieselfahrzeug uneingeschränkt fahren können, sehe ich keine zwingende Notwendigkeit, Ihren Euro 5-Diesel unmittelbar in ein umweltfreundlicheres Fahrzeug umzutauschen. (...)
Frage von Lisa H. • 02.10.2018
Antwort von Martin Burkert SPD • 05.10.2018 (...) Vor allem vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Umsiedlungen Tausender betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sollte sorgfältig abgewogen werden wie man weiterhin in dieser Sache verfährt. Klar ist aber auch: der Tagebau muss weiterlaufen, um Industriearbeitsplätze und die Energieversorgung zu sichern. Natürlich ist Kritik und Protest daran erlaubt. (...)
Frage von Lisa H. • 02.10.2018
Antwort von Michael Frieser CSU • 29.10.2018 (...) Der Vorschlag, den bereits in den letzten Jahren rekultivierten und mit mehreren Millionen Bäumen bepflanzten Teil des alten Tagebaus wieder zu roden und abzubaggern, ist nicht nachvollziehbar. Dieser Teil weist ebenfalls eine sehr hohe Artenvielfalt auf, ist bedeutend größer als der Rest des Hambacher Forstes, dient als Naherholungsgebiet und CO2-Senke. (...)