Frage von Nils H. • 16.08.2023
Antwort von Beatrix von Storch AfD • 16.08.2023
Paradigmenwechsel sind niemals ausgeschlossen.
Paradigmenwechsel sind niemals ausgeschlossen.
Da für die Strommengen in den Fällen des § 7 (Stromentnahme über nicht-öffentliche Ladepunkte) der 38. BImSchV für reine Elektrofahrzeuge Schätzwerte herangezogen werden, kann eine Mitteilung beim Umweltbundesamt (UBA) unterjährig erfolgen.
Mir ist nicht bekannt, ob auf der Bundesebene, denn dort läge die Zuständigkeit, ähnliche Regularien erwogen werden
Meines Erachtens nach ist es effektiver mehr Mülleimer aufzustellen.