Sehr geehrter Herr Rennet,
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Sehr geehrter Herr Stein,
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(...) Trotzdem soll die Biokraftstoffstrategie der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Rahmen der EU fortgesetzt werden. Die Vorgabe der EU für einen Anteil von 10 % Biokraftstoffen am Kraftstoffmarkt bis zum Jahr 2020 soll bzw. (...)
(...) da der Gesetzentwurf nicht von uns stammt, können wir ihn auch nur interpretieren. Dass die Erhöhung des KWK-Bonus nur für Neuanlagen gelten soll, hat vermutlich den Hintergrund, dass die Bundesregierung damit Anreize für den Bau von neuen Biogasanlagen setzen will. Bei Altanlagen würde eine höhere KWK-Vergütung nur dazu führen, dass die EEG-Kosten für den Stromkunden stiegen, ohne dass deswegen zusätzlich EEG-Strom erzeugt würde. (...)
(...) Zum Punkt der gestiegenen Rohstoffkosten: Wie Sie bestimmt gesehen haben, hat die Bundesregierung mit Beschluss des Regierungsentwurfs zur EEG-Novelle vom 5. Dezember 2007 schon auf diese Entwicklung reagiert und zum einen die Grundvergütung von kleinen Biomasseanlagenanlagen um einen Cent/kWh als auch den NaWaRo-Bonus für Biogasanlagen bis 500 kW um zwei Cent/kWh erhöht hat; bei Biogas-Anlagen bis 150 kW, die mindestens 30% Wirtschaftsdünger/Gülle einsetzen, erhöht sich der Bonus um weitere zwei Cent/kWh. Zusammen mit der Flexibilisierung des Ausschließlichkeitsprinzips beim NaWaRo-Einsatz, der in Zukunft auch den Einsatz bestimmter Reststoffe zulässt ohne den Anspruch auf die NaWaRo-Vergütung zu verlieren, wurde entsprechend auf die gestiegenen Rohstoffkosten reagiert. (...)