Frage von Norbert R. • 21.09.2023
Antwort von Dorothee Martin SPD • 19.02.2024
Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.
Die Grundrechte werden und bleiben von Frau Faeser geschützt.
Beibehalten wird auf jeden Fall die Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren für die schwerwiegenderen Tatbestände. Seit Februar 2024 liegt nun auch ein entsprechender Regierungsentwurf vor [...]