Unbescholtene Personen haben keinen Nachteil durch die biometrische Gesichtserkennung zu befürchten. Eine Gefährdung der Datensouveränität sehe ich viel mehr im privaten Raum gegeben. Firmen wie zum Beispiel Apple, Facebook, Amazon oder Google sind in der Lage ganze Bewegungs-, Kauf- oder Gesundheitsprofile zu erstellen.
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Bei dem von Ihnen angesprochenem Thema geht es um die Abwägung unterschiedlichen Interessen. Auf der einen Seite die Kriminalitätsbekämpfung und Verbrechensbekämpfung, aber andererseits eben auch um die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen und ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.
(...) Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. (...)
(...) In dem Papier spreche ich mich zusammen mit meiner Fraktion dafür aus, eine regulierte Abgabe von Cannabis zu ermöglichen. Statt Betroffene auszugrenzen, müssen wir sie entlasten: Als SPD-Fraktion im Bundestag wollen wir erreichen, dass der Besitz von geringen Mengen an Cannabis künftig nicht mehr unter Strafe steht. (...)
(...) Hier helfen vor allem kluge Konzepte einer vorausschauenden Verkehrs-, Raum- und Bauplanung sowie mehr sichtbare Polizeipräsenz. Die zunehmende Gesichtserkennung im öffentlichen Raum aber steht für ein ausuferndes autoritäres Staatsverständnis, das im Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Dass der Innenminister auch nach Berichten über die hohen Fehlerquoten und geschönte Zahlen beim Pilotprojekt für die Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz an der Ausweitung festhält, ist mehr als fragwürdig. (...)
(...) im Hinblick auf Technologien, die eine automatisierte Gesichtserkennung möglich machen, muss natürlich genau abgewogen werden (...)