(...) Die Kritik am Ablauf des Wahlvorgangs nehmen wir an und werden das Thema aufarbeiten (...)
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Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegen die Bewerbung von Herrn Gärtner gestimmt habe. Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass es aus meiner Fraktion ausschließlich Nein-Stimmen und Enthaltungen gab. Unseren klaren Kurs gegen Rechtsaußen haben wir auf keinen Fall aufgegeben.
Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass der Senat ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen hat, prozedural abzusichern, dass der Sterbewille nicht nur kurzfristig oder aus einer dunklen Phase heraus entsteht, sondern dauerhaft bleibt und auf einer freien Entscheidung beruht
Obgleich dieser Rechtsstaatsmechanismus seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, hat die Europäische Kommission bislang noch keine Leitlinien zu dessen Anwendung vorgelegt. Auch das Urteil des EuGH bezüglich des Einspruchs von Polen und Ungarn steht in dieser Sache noch aus.